Aktenvernichtung

Mobile und stationäre Aktenvernichtung

Unternehmensakten und auch private Dokumente und Schriftstücke sind hochsensible Daten, die vor den Augen Dritter geschützt werden sollten. Teilweise ist es aus datenschutzrechtlichen Gründen sogar Pflicht, Dokumente vernichten zu müssen. Beispielsweise dann, wenn die Speicherung der Daten unzulässig ist, es sich um personenbezogene Daten handelt und deren Richtigkeit in Zweifel steht oder deren personenbezogener Inhalt für die Behörde nicht mehr notwendig ist.

Sowohl die mobile als auch die stationäre Vernichtung von Akten erfolgt nach Terminvereinbarung. Bei der mobilen Aktenvernichtung fahren wir mit einem Spezialfahrzeug bei Ihnen vor. Unter Ihrer Aufsicht werden die Dokumente dann mit einem Hochleistungsschredder mit eigener Stromversorgung unter lärmarmen Bedingungen vernichtet.

Die stationäre Aktenvernichtung erfolgt auf unserem Betriebsgelände in Neuenstadt. Auch hier erfolgt die Vernichtung der sensiblen Schriften unter Ihrer Aufsicht.

Datenschutzbehälter für den Schutz sensibler Dokumente

Datenschutzbehälter sind eine optimale Lösung für den Verschluss von zur Vernichtung freigegebener Akten des täglichen Bedarfs. .
Die abschließbaren Datenschutzbehälter mit zugriffsicherer Eingabevorrichtung gewährleisten in der Zwischenzeit die Sicherheit der
Dokumente.

Nach Vereinbarung werden die Datenschutzbehälter im Tausch abgeholt. Die Akten werden dann noch am gleichen Tag, spätestens jedoch am folgenden Werktag vernichtet. Bei Vernichtung am folgenden Werktag werden die Datenschutzbehälter in einem separaten, abgeschlossenen Raum auf unserem Betriebsgelände bis zur Vernichtung zwischengelagert.